In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass die mit 1. 10. 2021 in Kraft getretene Neufassung des § 1159 ABGB (so wie schon die Vorgängerbestimmung) nicht auf die Beendigung von freien Dienstverhältnissen anwendbar ist (OGH 27. 2. 2025, 8 ObS 4/24g). Die Bestimmung dient wie § 20 AngG dem sozialen Schutz der Arbeitnehmer und ist daher nicht auf freie Dienstnehmer zu übertragen. Mit der Neuregelung des § 1159 ABGB wollte der Gesetzgeber die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf die für sie geltenden gesetzlichen Kündigungsbestimmungen beseitigen, nicht aber ein einheitliches Kündigungsrecht schaffen, das auf alle (somit auch auf die freien) Dienstnehmer anzuwenden wäre. Eine ausführliche Zusammenfassung dieser für die Praxis interessanten Entscheidung lesen Sie in einer der nächsten ARD-Ausgaben.
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