Experten-Forum

Kündigungsentschädigung - Verfall und Präklusivfrist

Dr. Thomas Rauch

Widersprüche in der Judikatur?

gesetzliche Regelungen

Nach § 34 AngG (Angestellte) bzw § 1162d ABGB (Arbeiter und Lehrlinge) ist der Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Tages, an dem er erhoben werden konnte, gerichtlich geltend zu machen. Wird also beispielsweise binnen 6 Monaten nach Ausspruch einer Entlassung die Kündigungsentschädigung nicht eingeklagt, so steht sie schon aufgrund der Nichteinhaltung dieser Präklusivfrist nicht zu.

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Artikel-Nr.
ARD 5625/7/2005

30.09.2005
Heft 5625/2005
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.