In aller Kürze

Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Über die ab 1. 10. 2021 für Arbeiter in der Hotellerie und in der Gastronomie geltenden Kündigungsfristen herrscht Unsicherheit. Die WKÖ vertritt die Rechtsansicht, dass das Hotel- und Gastgewerbe automatisch - also auch ohne ausdrückliche kollektivvertragliche Klarstellung - als überwiegende Saisonbranche im Sinne der gesetzlichen Ausnahmeklausel zählt und daher die im Kollektivvertrag unverändert enthaltene 14-tägige Kündigungsfrist auch nach dem 1. 10. 2021 weitergilt. Die Gewerkschaft bestreitet hingegen den überwiegenden Saisoncharakter und ist dementsprechend der Ansicht, dass ab 1. 10. 2021 zwingend die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine des § 1159 ABGB zur Anwendung kommen. Kraft/Kronberger vom Vorlagenportal empfehlen aus diesem Grund, im Dienstvertrag einerseits auf die 14-tägige Kündigungsfrist laut KV zu verweisen und andererseits (für den Fall, dass die Rechtsprechung letztlich doch der Meinung des ÖGB folgen sollte) den 15. und Letzten des Kalendermonats als Kündigungstermin für den Arbeitgeber abzusichern (bei Neueintritten im Dienstvertrag und bei bestehenden DV als Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag). ( Quelle: www.vorlagenportal.at mit einem frei zugänglichen Formulierungsvorschlag)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6766/1/2021

23.09.2021
Heft 6766/2021