Als die Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten im Jahr 2021 gesetzlich angeglichen wurden, löste dies eine intensive Diskussion um die Branche des Hotel- und Gastgewerbes aus. Die Frage, ob die im Gesetz enthaltene Ausnahmebestimmung für Saisonbetriebe auf diese Branche anwendbar ist, blieb dabei ungeklärt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.