Thema - Arbeitsrecht

Kürzung von Diäten bei Beistellung von Verköstigung und Unterkunft

Dr. Mario Niederfriniger

Die meisten Kollektivverträge sehen für Arbeitnehmer, die auf Anordnung des Arbeitgebers eine Dienstreise unternehmen, einen Anspruch auf Tages- und Nächtigungsgelder, kurz: Diäten, vor. Es handelt sich dabei jeweils um einen pauschalen Aufwandersatz für die Verköstigung und Nächtigung des Arbeitnehmers. Nichtsdestotrotz ist es nicht unüblich, dass der Arbeitgeber die Verköstigung oder die Unterkunft selbst beistellt, über einen Dritten beistellen lässt oder dem Arbeitnehmer die Verpflegungs- und Unterkunftskosten (gegen Vorlage eines Zahlungsbelegs) erstattet. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies zu einer Kürzung der Diäten führen kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6946/4/2025

24.04.2025
Heft 6946/2025
Autor/in
Mario Niederfriniger

Dr. Mario Niederfriniger ist Rechtsberater in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Experte für Arbeitsrecht und Autor mehrerer arbeits- und sozialrechtlicher Publikationen.