Thema - Arbeitsrecht

Kurzarbeit - Überlegungen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes

Florian Schrenk, B.A., LL.M.

Seit der Ankündigung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus überschlagen sich die Ereignisse. Während die einen noch mit der Fertigstellung der Kurzarbeitsbegehren beschäftigt sind, besteht für die anderen Handlungsbedarf hinsichtlich Beendigung der Kurzarbeit, weil man plötzlich wieder mit Vollauslastung konfrontiert ist und (voraussichtlich) kein Bedarf an Kurzarbeit mehr besteht. Es ist unbestritten, dass eine Unterstützung für Unternehmen in dieser Situation notwendig ist, die Kurzarbeit ist allerdings nur bedingt für eine Situation geeignet, in der die Unternehmen laufend auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren müssen. Zumal die Entwicklung der Corona-Krise nach wie vor kaum vorherzusehen ist, sind die nachfolgenden Ausführungen als Gedankenansatz zu sehen.

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Artikel-Nr.
ARD 6698/4/2020

07.05.2020
Heft 6698/2020
Autor/in
Florian Schrenk

Florian Schrenk, BA, LL.M. ist Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG; Lehrgangsleitung (extern) für den Lehrgang „Arbeits- und Personalrecht“ an der UWK (vormals Donau-Universität Krems); Nebenberuflich Lehrender am WIFI Wien und an der Akademie der Steuerberater:innen; Lektor an der FHWien WKW; Co-Herausgeber KomKo – Kommentierte Kollektivverträge (Linde Verlag).