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Kurzböck informiert

Beendigungsansprüche zählen zu den beschränkt pfändbaren einmaligen Leistungen (§ 291d EO).

Darunter sind in erster Linie Zahlungen zu verstehen, die typischerweise bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses fällig werden, wie bspw:

Urlaubsersatzleistungen (UEL) gesetzliche und kollektivvertragliche Abfertigungen freiwillige Abfertigungen (unabhängig vom anzuwendenden Abfertigungssystem Alt oder Neu)

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Artikel-Nr.
PVP 2012/31

25.05.2012
Heft 5/2012