Beendigungsansprüche zählen zu den beschränkt pfändbaren einmaligen Leistungen (§ 291d EO).
Darunter sind in erster Linie Zahlungen zu verstehen, die typischerweise bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses fällig werden, wie bspw:
Urlaubsersatzleistungen (UEL) gesetzliche und kollektivvertragliche Abfertigungen freiwillige Abfertigungen (unabhängig vom anzuwendenden Abfertigungssystem Alt oder Neu)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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