In aller Kürze

KV-Abschlüsse für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung sowie in Information und Consulting 2020

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit 1. 1. 2020 kam es zu einer Aufspaltung des bisherigen "Rahmenkollektivvertrages für Angestellte im Handwerk, in der Dienstleistung, in Information und Consulting" in zwei separate Kollektivverträge.

Der neue "Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung" gilt nur mehr für die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk. Der Abschluss beinhaltet:

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Artikel-Nr.
ARD 6682/1/2020

16.01.2020
Heft 6682/2020