In aller Kürze

KV-Hotel- und Gastgewerbe - Kollektivvertragsabschluss ab 1. 5. 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Voriges Jahr kam es zu einem Zweijahresabschluss für das Hotel- und Gastgewerbe. Mit 1. 5. 2025 steigen die Löhne und Gehälter um die Jahresinflation 2024 + 1% (= + 3,9 %). Der neue Mindestlohn für Hilfskräfte liegt bei € 2.000,-. Die Lehrlingseinkommen liegen ab 1. 5. 2022 bei € 1.015,- im ersten Lehrjahr, € 1.180,- im zweiten, € 1.400,- im dritten und € 1.500,- im vierten Lehrjahr. Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich auf € 28,50, die Fremdsprachenzulage auf € 40,-. Aufgrund der Zusammenführung der Fachgruppen Kaffeehäuser und Gastronomie in Wien gilt ab 1. 5. 2025, analog zu allen anderen Bundesländern, nur noch eine Lohnordnung für das Bundesland Wien. Die neuen Lohn- und Gehaltstabellen sowie Informationen zu den rahmenrechtlichen Änderungen, die mit 1. 5. 2025 in Kraft treten, sind ua hier zu finden: https://tinyurl.com/KV-Gastgewerbe-neu

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Artikel-Nr.
ARD 6947/1/2025

30.04.2025
Heft 6947/2025