2024 wurde die Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland geändert: Arbeitnehmer, die mehr als 45 Arbeitstage oder mehr als 20 % aller Arbeitstage pro Jahr außerhalb der Grenzzone verbringen, fallen nicht unter diese Regelung. Das BMF vertritt die Ansicht, dass sowohl die 45-Tage- als auch die 20%-Grenze für jedes Arbeitsverhältnis separat berechnet werden müssen (vgl EAS 3450, ARD 6898/3/2024). Für Lang sprechen allerdings überzeugende Gründe dafür, eine Gesamtbetrachtung für das jeweilige Kalenderjahr vorzunehmen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssten diese Grenzen daher für alle gemeinsam berechnet werden.
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