In aller Kürze

Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe des Lehrlingseinkommens und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2024 neu festgesetzt. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 705,90, im 2. Lehrjahr € 1.008,50 und im 3. Lehrjahr € 1.411,80 monatlich. (BGBl II 2024/97)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6894/1/2024

10.04.2024
Heft 6894/2024