Anmerkungen zu 2 Ob 137/08y 1)
Der Beitrag beleuchtet verschiedene Fälle der Zahlung an Dritte im Hinblick auf Unterschiede bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung. Daraus ergeben sich einerseits wertvolle Hinweise für die Vertragsgestaltung, andererseits werden Brüche in der hA deutlich.
Die Kl hatte bei einer Online-Versteigerung über die Plattform der Bekl ein Produkt der O-GmbH erworben. Zwischen der Kl und O ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, die Kl kam als Käuferin ihrer vereinbarten Vorleistungspflicht nach. Sie vereinbarte anschließend mit O als Verkäuferin aus eigenem Antrieb einen Abholungstermin in 6 Monaten,2) vor dem O allerdings in Konkurs fiel. Die Kl verlangt nun den Kaufpreis von der Plattformbetreiberin zurück.
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