In der Praxis besteht oftmals Unklarheit darüber, ob geplante Versetzungen von Arbeitnehmern einer Zustimmung bedürfen bzw wessen Zustimmung im Einzelfall notwendig ist. Der folgende Artikel soll daher einen kurzen Überblick über die mitunter komplexe Thematik der Versetzung geben.
Eingangs ist festzuhalten, dass zwischen der sogenannten individualrechtlichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Versetzung zu differenzieren ist. Von Ersterer spricht man im Rahmen von Änderungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, die den Rahmen der vom Arbeitnehmer auszuführenden Tätigkeiten und somit das Weisungsrecht des Arbeitgebers überschreiten. Sohin kommt es bei der Beurteilung, ob eine individualrechtliche Versetzung vorliegt, maßgeblich auf die Auslegung des gegenständlichen Arbeitsvertrages an.1
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