ZIK aktuell

Lenkererhebung und Pflichten des Masseverwalters

Axel Reckenzaun

Der vorliegende Beitrag widmet sich einer der „beliebtesten“ Nebenaufgaben des Masseverwalters: Sind Kraftfahrzeuge auf den Gemeinschuldner zugelassen, erhält der Masseverwalter häufig Anfragen von Verwaltungsbehörden, wem der Zulassungsbesitzer zu einem bestimmen Zeitpunkt das Kraftfahrzeug überlassen hat. Oft treten Unklarheiten auf, ob die Anfragen beantwortet werden müssen oder nicht; mitunter ist es dem Masseverwalter schlichtweg unmöglich, die gewünschte Auskunft zu erteilen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2004/98

25.06.2004
Heft 3/2004
Autor/in
Axel Reckenzaun

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.

Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).