Thema - Arbeitsrecht

(Liebes-)Beziehung am Arbeitsplatz?

RA Dr. Birgit Leb, MBA / RAA Mag. Stefanie Thuiner

Karrierepush oder -killer?- Rechtliche Aspekte einer (Liebes-)Beziehung am Arbeitsplatz

Trotz der Vielzahl an Angeboten von Online-Dating-Plattformen ist der erfolgversprechendste Ort für die Partnersuche der Arbeitsplatz. Neben prominenten Beispielen wie dem ehemaligen US-Präsidentenehepaar Barack und Michelle Obama hatte Umfragen zufolge bereits jeder fünfte Arbeitnehmer eine Beziehung am Arbeitsplatz.1 Sogar 64 % der Österreicher finden Liebe am Arbeitsplatz akzeptabel.2 Japaner sind für ihre Liebe zur Arbeit bekannt und versuchen sogar im Job zu verkuppeln, um die Unternehmenstreue der Mitarbeiter zu steigern.3 Bis zu 50 % der japanischen Ehen werden mittlerweile von der Firma vermittelt; eigene Sozialmanager werden mit den "Modalitäten" beauftragt. Erst kürzlich hat ein schwedischer Lokalpolitiker eine bezahlte Sex-Pause während der Arbeitszeit - unter Berufung auf eine wissenschaftliche Studie - zur Leistungssteigerung gefordert.4

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Artikel-Nr.
ARD 6562/5/2017

24.08.2017
Heft 6562/2017
Autor/in
Birgit Leb

Dr. Birgit Leb ist Rechtsanwältin der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz mit Tätigkeitsschwerpunkten Familien-, Ehe- und Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie insbesondere die Schnittstelle „Ehe und Unternehmen“.

Publikationen (Auswahl):
Leb, Unternehmen und Ehe Rechtsratgeber (2012); Lang/Leb, Vergebührung von Vorwegvereinbarungen/Eheverträgen, ecolex 2013, 1022; Leb, Ehe, Verlöbnis und eingetragene Partnerschaft, in Deixler-Hübner, Handbuch Familienrecht (2015) 39; Leb, Der beste Freund als Ehestörer? - Zur Geltendmachung von Detektivkosten, iFamZ 2016, 23.

Stefanie Thuiner

Mag. Stefanie Thuiner ist Rechtsanwaltsanwärterin der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz und insbesondere im Arbeits-, Gesellschafts- und Familienrecht tätig.

Publikation:
Leb/Thuiner, Verheimlichtes Vermögen in der Ehe, Durchsetzbarkeit des Rechnungslegungsanspruchs in der Praxis, iFamZ 2016, 317.