Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich zuletzt aufgrund der Klage eines Vertragsbediensteten mit der Frage auseinandergesetzt, ob die eingeschränkte Möglichkeit zur Arbeitsleistung im Homeoffice bei der Beurteilung, ob eine verschlechternde Versetzung vorliegt, miteinzubeziehen ist.
In diesem Beitrag
besprechen wir den der OGH-Entscheidung vom 3. 8. 2023, 8 ObA 27/23p, ARD 6871/10/2023, zugrunde liegenden Sachverhalt,Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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