Themen-Special

Lohn- und Sozialdumping: Antworten auf 4 Zweifelsfragen rund um das "Konzernprivileg"

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

In § 1 Abs 5 Z 8 und Abs 6 LSD-BG sind jene Entsende-Sachverhalte geregelt, die vom LSD-BG ausgenommen sind. Für diese Sachverhalte besteht - wie bei jenen des Abs 5 Z 1, 2, 3, 4 und 7, die selbstverständlich auch für Konzerne gelten - weder eine Meldepflicht, noch findet eine Lohnkontrolle statt.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/83

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.