Aktuelles

Lohn(Gehalts)nebenkosten ab 1. 1. 2020 in €

Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.265,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 10.740,00.Für Landarbeiter, (Nacht-)Schwerarbeiter und "Bonus-Pensionisten" ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende Dienstnehmer-/Dienstgeber-Anteile. Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages ( 3,4 %), den Dienstnehmer für beitragspflichtig mitversicherte Angehörige zu entrichten haben.

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Artikel-Nr.
PVP 2020/2

28.01.2020
Heft 1/2020