Neue Vorschriften / Lohnpfändung

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen. Dieser beläuft sich im Jahr 2024 auf € 1.217,96 (BGBl II 2023/407), daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2024 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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Artikel-Nr.
ARD 6881/15/2024

10.01.2024
Heft 6881/2024