Neue Vorschriften / Lohnpfändung

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen. Dieser beläuft sich im Jahr 2025 auf € 1.273,99, daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2025 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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Artikel-Nr.
ARD 6930/14/2025

03.01.2025
Heft 6930/2025