Besonders heikel ist die Abrechnungssituation für in der Personalverrechnung tätige Personen (Personalverrechner, HR-Manager, externe Dienstleister etc) dann, wenn sie die explizite Anweisung erhalten,
ein vorhandenes
Lohndumpingrisiko zu
ignorieren und/oderdie
Abrechnung bewusst unrichtig durchzuführen.
Dieser Artikel informiert praxisgerecht, inwieweit sich der Lohnverrechner/Abrechnungsdienstleister strafbar macht, wenn er weisungsgemäß "lohndumpend" abrechnet. Er zeigt auch Lösungswege auf, wie dieses Strafbarkeitsrisiko vermieden werden kann.
Login
Passwort vergessen?
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Artikel-Nr.
PVP 2017/6
25.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Foto: KWR
Priv.-Doz. Dr. Thomas Haberer ist Rechtsanwalt bei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und Privatdozent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen zum Unternehmens-, Gesellschafts-, Zivil- und Bilanzrecht, ua „Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht. Rechtfertigung und Grenzen“ (Habilitationsschrift, 2009).
Foto: Stefan Häusler
Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.