Thema / Steuerrecht

Lohnzettelkorrektur durch das Betriebsfinanzamt oder Wohnsitzfinanzamt?

Mag. Sabine Sadlo

Ende Februar endete die Frist für die elektronische Übermittlung der "Jahreslohnzettel" 2013. Der vom Arbeitgeber dem Finanzamt seiner Betriebsstätte zu übermittelnde Lohnzettel stellt die grundlegende Information für die Arbeitnehmerveranlagung dar. Will das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers aufgrund eines Anbringens oder auch von Amts wegen von den übermittelten Lohnzetteldaten abweichen, ist die verfahrensrechtliche Vorgangsweise fraglich (siehe schon LSt-Protokoll 2001, ARD 5232/33/2001). Einen Klärungsversuch, welches der beiden Finanzämter (Betriebsstätte AG oder Wohnsitz AN) eine Überprüfung und Berichtigung des Lohnzettels und somit die Richtigstellung der im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltenen Steuern - also der Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - vornehmen soll, unternahm das BMF mit einem inoffiziellen Erlass vom 14. 12. 2010. Der UFS Wien vertritt allerdings in einer in der Literatur bislang kaum beachteten Entscheidung vom 8. 3. 2013 scheinbar eine komplett unterschiedliche Auffassung. Im Folgenden werden die divergierenden Ansätze der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung beleuchtet.

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Artikel-Nr.
ARD 6396/6/2014

02.05.2014
Heft 6396/2014
Autor/in
Sabine Sadlo

Mag. Sabine Sadlo ist Juristin und Leiterin von Programm & Redaktion im Bereich Steuerrecht von LexisNexis. In dieser Funktion ist sie ua für die „Österreichische Steuerzeitung“ (ÖStZ) verantwortlich und schreibt auch als Autorin speziell zu einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Themen.