BMF 15. 12. 2020, 2020-0.804.786, BMF-AV Nr 194/2020
Im Rahmen der laufenden Wartung 2020 werden zahlreiche gesetzliche Änderungen, Änderungen der Sachbezugswerteverordnung, höchstgerichtliche Entscheidungen, redaktionelle und sonstige Aktualisierungen sowie aktualisierte Effektivtabellen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Wenn im Kalenderjahr 2020 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen aufgrund der COVID-19-Krise nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Gutscheine bis maximal € 365,- steuerfrei gewähren. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gutscheine vom Arbeitgeber im November 2020, Dezember 2020 oder Jänner 2021 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden. (Rz 80a LStR; COVID-19-StMG, BGBl I 2021/3, ARD 6731/12/2021)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.