Der Beitrag beleuchtet die neuen Möglichkeiten für die Arbeitsvertragsparteien im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) und steuerrechtlicher Begünstigungen für Start-ups. Ludvik erläutert die steuerlichen Vorteile beim Erwerb von Kapitalbeteiligungen nach § 67a EStG und geht auf Besonderheiten der FlexCo ein, wie den neu eingeführten Unternehmenswertanteil. Weiters werden rechtliche Fragen rund um die Zulässigkeit von Vesting- und Leaver-Klauseln, Informationspflichten und Veräußerungsfälle erörtert. Insgesamt sieht der Autor durch FlexCo und neue steuerliche Begünstigungen attraktive Möglichkeiten für Arbeitgeber, Mitarbeiter zu beteiligen und zu binden. Neben steuerrechtlichen Begünstigungen für "Kapitalbeteiligungen" an bestimmten Start-ups werden FlexCos die GmbH ablösen, wenn es um die Organisationsverfassung der Start-ups geht. Damit erhalten Mitarbeiter eine neue gesetzliche Kapitalbeteiligungsform, deren Einsatz sich in der Praxis noch weisen wird.
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