In aller Kürze

Lückenschluss bei Verlängerung der Kurzarbeit

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In vielen Betrieben wurde die Kurzarbeit in Phase I und Phase II für jeweils 3 Monate vereinbart. In besonders betroffenen Branchen wird die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auch für Phase III (ab 1. 10. 2020) erforderlich sein (siehe dazu bereits ARD 6710/16/2020). In Betrieben, die bereits im März mit der Kurzarbeit begonnen haben, endet die aktuelle Kurzarbeitsvereinbarung vor dem 30. 9. 2020. In Fällen, in denen eine Verlängerung in Phase III (ab 1. 10.) geplant wird, entsteht eine (planwidrige) Lücke zwischen Phase II und Phase III. Die Sozialpartner und das zuständige Ministerium haben deshalb bereits vereinbart, dass in diesen Fällen eine "unbürokratische Verlängerungsmöglichkeit/Lückenschluss" ermö-glicht wird. Die erforderlichen Musterformulare werden zeitgerecht zur Verfügung stehen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und Förder-Richtlinien besteht für Betriebe, in denen aufgrund der COVID-19-Pandemie eine neuerliche Kurzarbeit erforderlich ist, die Möglichkeit, die Kurzarbeit wieder aufzunehmen bzw einen Erstantrag auf Kurzarbeit zu stellen. (Quelle: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#070801)

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Artikel-Nr.
ARD 6712/1/2020

20.08.2020
Heft 6712/2020