Durch die E EuGH C-649/13, Nortel Networks Corporation, hat der Gerichtshof nicht nur Annexverfahren zu Sekundärverfahren anerkannt; er hat vor allem für die Frage der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Haupt- bzw Sekundärinsolvenzverfahren den Wettlauf zwischen den konkurrierend zuständigen Gerichten eröffnet. Der Autor äußert sich zu dieser Entscheidung des EuGH und erteilt Ratschläge für die Praxis.
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