Dem Buch liegt die an der Universität Wien approbierte Dissertation des Autors zugrunde.
Nach einer historischen Betrachtung (7 ff) beschäftigt sich der Autor mit den Anspruchsgrundlagen für die Forderungsbetreibung (25 ff). Insb geht der Autor der Frage nach, ob bei Einschreiten eines Rechtsanwalts prozessvermeidende Kosten stets unter den Einheitssatz fallen, was vom Autor mit guten Gründen nicht pauschal bejaht wird. Vielmehr können diese Kosten im Einzelfall neben dem Einheitssatz gebühren.
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