Artikelrundschau / Personalverrechnung

Maierhofer-Poiss/Waltl, Angemessenheit von Schmutzzulagen, SWK 2025, 429

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Angemessenheit von Schmutzzulagen wird im Rahmen von Betriebsprüfungen immer wieder thematisiert. Die Rechtslage zu den Schmutzzulagen und die zahlreichen VwGH- und BFG-Entscheidungen dazu führen regelmäßig zu Rechtsunsicherheit. Der Beitrag zeigt auf, dass dieser Rechtsunsicherheit mit einer neuen Regelung begegnet werden könnte, die weiterhin Anreize schafft, dass Personen, die überwiegend schmutzige Arbeit übernehmen, steuerfreie Zulagen erhalten, ohne dass Arbeitgeber umfassende Nachweise für die Kosten der Arbeitnehmer vorlegen müssen. Wichtig sei - so die Autoren -, dass die zukünftige Regelung einfach zu handhaben ist; konkrete Nachweise von Kosten im Einzelfall scheinen nicht im Sinne des Gesetzgebers zu sein. Es sollte daher grundsätzlich geregelt werden, dass die Zulagen in den lohngestaltenden Vorschriften, insbesondere in den Kollektivverträgen, die Rechtsvermutung der Angemessenheit haben und nur höhere abweichende Beträge plausibel erklärt werden müssen - nicht umgekehrt. Dadurch hätten Betriebe die benötigte Rechtssicherheit. Dies wäre praxistauglich und auch sachgerecht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Zulage die Kosten der Arbeitnehmer abgegolten werden und die Arbeitgeber der Expertise der Arbeitnehmer bzw deren Vertretern bei den Verhandlungen/Vereinbarungen vertrauen. Die endgültigen Entscheidungen der Höchstgerichte werden hinsichtlich der Angemessenheit abzuwarten sein.

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Artikel-Nr.
ARD 6947/19/2025

30.04.2025
Heft 6947/2025