Thema

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

RA Mag. Karl Weilhartner

Am 1. 7. 2023 erfuhr das Maklergesetz durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG) Neuerungen. Der folgende Beitrag erörtert die Neuerungen und behandelt die Auswirkungen auf die Praxis der Immobilienmakler.

Das im Regierungsprogramm 2020-2024 verankerte Vorhaben "Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip" wird im neuen § 17a MaklerG,1 der in den Katalog der zwingenden Bestimmungen des § 18 MaklerG2 aufgenommen wird, umgesetzt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ImmoZak 2023/21

30.08.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Karl Weilhartner

Mag. Karl Weilhartner ist Rechtsanwalt und Partner der Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH in Linz. Seine Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilien-, Unternehmens- sowie im Steuer- und Abgabenrecht. Er hält laufend Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen, insb in den Bereichen Immobilien-/Wohnrecht und Maklerrecht.