Am 1. 7. 2023 erfuhr das Maklergesetz durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG) Neuerungen. Der folgende Beitrag erörtert die Neuerungen und behandelt die Auswirkungen auf die Praxis der Immobilienmakler.
Das im Regierungsprogramm 2020-2024 verankerte Vorhaben "Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip" wird im neuen § 17a MaklerG,1 der in den Katalog der zwingenden Bestimmungen des § 18 MaklerG2 aufgenommen wird, umgesetzt.
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