In manchen Betrieben wird den im Kassenbereich tätigen Arbeitnehmern ein Mankogeld (auch als Fehlgeldentschädigung bezeichnet) gewährt. Das Mankogeld soll als pauschaler Ausgleich dafür dienen, dass Kassenmitarbeiter gegebenenfalls für allfällige Fehlbeträge in der Kassa haften können (zB Kassenminus infolge irrtümlich zu hoher Retourgelder beim Kassieren) und diese dann mit ihrem privaten Geld begleichen müssen. Voraussetzung für eine Mankohaftung ist allerdings, dass dem jeweiligen Arbeitnehmer die alleinige und abgrenzbare Verantwortung für den Geldbestand zugekommen ist. Wenn hingegen einem Arbeitnehmer
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