Anlässlich der E OGH 8 Ob 3/21f widmet sich der Beitrag der Frage, in welchem Verfahren (Insolvenzverfahren oder streitigem Erkenntnisverfahren) ein Aussonderungsanspruch des Wohnungseigentümerpartners auf die Hälfte des Mindestan-
teils nach § 13 Abs 3 WEG geltend zu machen ist.
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