Thema - Arbeitsrecht

Massenkündigungen: Was gibt es aktuell zu beachten?

Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Stefan Burischek

Restrukturierungen haben zu Zeiten wirtschaftlicher Krisen Hochkonjunktur. Nicht selten beinhalten Restrukturierungsmaßnahmen auch den Abbau einer größeren Zahl an Mitarbeitern innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts. Liegt aufgrund der Erfüllung bestimmter Kennzahlen eine "Massenkündigung" vor, ist Vorsicht geboten, weil diese verschiedene Melde- und Anzeigepflichten nach sich zieht, deren Unterlassung zur Unwirksamkeit aller betreffenden Auflösungserklärungen und damit zu ganz erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen kann. Dieser Beitrag soll "Stolpersteine" bei Massenkündigungen aus der Praxis auch anhand der in jüngerer Zeit ergangenen Rechtsprechung aufzeigen und eine Hilfestellung zu deren Vermeidung bieten.

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Artikel-Nr.
ARD 6770/4/2021

21.10.2021
Heft 6770/2021
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Stefan Burischek

Mag. Stefan Burischek ist Rechtsanwalt der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH (www.kwr.at) in Wien. Er ist hauptsächlich im nationalen und internationalen Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig und berät in- und ausländische Unternehmen sowie Führungskräfte zu allen Themen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Das Hauptaugenmerk seiner Tätigkeit liegt im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht sowie im Bereich Restrukturierungen und Global Mobility.