Aufsätze

Masseunzulänglichkeit und Leistungsklagen von Altmassegläubigern

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 116/10g1

Der OGH nimmt zur in der Lehre umstrittenen Frage Stellung, ob bei Masseunzulänglichkeit die Altmassegläubiger auf Leistung oder nur auf Feststellung ihrer Altmasseforderung klagen können. Zutreffend lässt er Leistungsklagen zu. Der Beitrag enthält ergänzende Überlegungen.

Die Masseunzulänglichkeit ist in § 124a IO nur in Grundzügen geregelt. Dort ist nicht einmal genau gesagt, was darunter zu verstehen ist,2 und zu den komplexen Rechtsfolgen gibt es bloß kurze Hinweise. Neben vielem war daher str, ob nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit eine Altmasseforderung3 mit Leistungsklage oder - vergleichbar einer Insolvenzforderung im Prüfungsprozess - mit Feststellungsklage geltend zu machen ist.4

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Artikel-Nr.
ZIK 2011/175

31.08.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.