Der Autor nimmt die Entscheidung BGH 5. 5. 2022, IX ZR 140/21, zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob trotz der Insolvenzeröffnung über ein Luftfahrtunternehmen ein Erstattungsanspruch nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Fluges entsteht und wie diese Forderung insolvenzrechtlich zu qualifizieren wäre.
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