Im Insolvenzrecht kommt den Entscheidungen der Rekursgerichte große Bedeutung zu, weil wegen der Unstatthaftigkeit eines Revisionsrekurses bei Bestätigung der erstgerichtlichen Entscheidung (§ 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO) der OGH oft keine Rechtsansicht äußern kann; in Kostenfragen sogar nie (§ 125 Abs 2 letzter S IO; ebenso § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 3 ZPO). Eine an sich das Strafprozessrecht betreffende Reform führt dazu, dass ab 1. 1. 2025 deutlich mehr Judikatur ins RIS-Justiz zu stellen ist.
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