Mehrkostenforderungen iZm Bauaufträgen sind nicht nur aufgrund der COVID-19-Pandemie immer wieder ein (Streit-)Thema zwischen Auftragnehmern1 und (öffentlichen) Auftraggebern.2
Der folgende Beitrag bespricht eine dazu ergangene Entscheidung des OGH,3 die neben der rechtlichen Tragweite einer Gutachtensbereitstellung durch den AG darüber hinaus an die Warnpflichten des AN erinnert.
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