Welche Fristen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternkarenz und dem sogenannten Papamonat grundsätzlich einhalten müssen, wenn sie von ihren Rechten und Möglichkeiten nach MSchG bzw VKG Gebrauch machen wollen, wurde in der vorigen ARD-Ausgabe ausführlich dargestellt (siehe Sabara, Wichtige Meldefristen nach dem MSchG und VKG sowie deren arbeitsrechtlichen Konsequenzen, ARD 6714/4/2020). Im folgenden Beitrag wird nun aufgezeigt, welche Meldefristen betreffend Elternteilzeit zu beachten sind und welche Konsequenzen im Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen allenfalls eintreten bzw eintreten können bzw welche sonstigen wichtigen Rechtsfolgen gegeben sind. Auch wird das durch die Bekanntgabe des Elternteilzeitwunsches ausgelöste weitere Verfahren zur Durchsetzung der Elternteilzeit kurz dargestellt, das ebenso zahlreiche Fristen vorsieht.
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