In aller Kürze

Meldepflichten bei Freistellung bei Kinderrehabilitation

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit 1. 11. 2023 wurde ein neuer Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung von bis zu 4 Wochen zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren bei Rehabilitationsaufenthalten geschaffen (BGBl I 2023/85, ARD 6859/10/2023). In ihrem Newsletter Nr. 12/2023 (Link: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2023-12) hat die ÖGK die Eckpunkte kompakt aufbereitet und insbesondere auch das Meldeprozedere erläutert: Der Beginn der Freistellung ist mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung zu übermitteln. Als Karenzart ist "Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation" auszuwählen. Sollte die Lohnsoftware im November 2023 die neue Karenzart noch nicht unterstützen, ist zunächst eine Anmeldung mit der Karenzart "Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts ab 2014" zu übermitteln. Sobald die Lohnsoftware die neue Karenzart unterstützt, ist die ursprüngliche Meldung zu stornieren und eine Anmeldung mit der Karenzart "Pflegekarenz während Freistellung wegen Kinderrehabilitation" zu erstatten. Alternativ kann in diesem Fall die Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung auch via ELDA Online übermittelt werden (dort ist die neue Karenzart bereits verfügbar). Bei Wiederantritt der Beschäftigung ist das Ende der Freistellung mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Abmeldung zu übermitteln.

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Artikel-Nr.
ARD 6874/4/2023

15.11.2023
Heft 6874/2023