In der Praxis stehen gerichtlich beeidete Sachverständige zunehmend vor der Aufgabe, auf Ersuchen von Behörden Gutachten über die Höhe des erzielbaren Mietzinses abzugeben, wenn ein Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft im Grundbuch zugunsten einer hilfesuchenden Person eingetragen ist. Die Probleme, die sich daraus ergeben können, werden anhand § 27 Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz (THPG),1 wonach das gesamte Einkommen des Hilfesuchenden, sohin auch potenziell erzielbare Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht, als eigene Mittel zur Abdeckung von Pflegekosten heranzuziehen sind, dargestellt. Die zuständigen Landesbehörden fordern regelmäßig eine Bewertung der Verwertbarkeit dieses Rechts durch ein Sachverständigengutachten. Die damit verbundenen Fragestellungen sind jedoch komplex und betreffen nicht nur typische Mietverhältnisse, sondern insb auch atypische Nutzungskonstellationen wie die unentgeltliche Überlassung an Familienangehörige oder sogenannte "Prekariumsverhältnisse". Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gutachterliche Bewertungspraxis sowie die damit verbundenen Herausforderungen.
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