Der Oberste Gerichtshof hatte sich jüngst erstmals mit der Bemessung der Sonderzahlungen für den Fall unterjähriger Erhöhung eines Teilzeitbeschäftigungsausmaßes zu befassen. Im Anlassfall ging es um ein von 8. 1. bis 5. 6. dauerndes Dienstverhältnis, das zunächst 5 Wochenstunden umfasste und ab 1. 5. auf 30 Wochenstunden erhöht wurde.
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