Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist am 25. 2. 2023 formal in Kraft getreten und gilt für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern (§ 3 Abs 1 HSchG). Die gesetzlich vorgesehene Pflicht, ein internes Meldesystem einzurichten (zB Whistleblowing-Hotline, elektronischer Briefkasten oä), ist von Unternehmen mit einer Arbeitnehmerzahl ab 250 bis spätestens 25. 8. 2023, und von Unternehmen mit einer Arbeitnehmerzahl zwischen 50 und 249 bis spätestens 17. 12. 2023 umzusetzen (§ 28 HSchG).
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