Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 erfolgt eine rückwirkende Senkung der Einkommen- und Lohnsteuer per 1. 1. 2020 (siehe ARD 6710/14/2020). Der Eingangssteuersatz (für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00) wird von 25 % auf 20 % reduziert, was den Arbeitnehmern eine Steuerersparnis (und damit ein höheres Netto) von bis zu € 29,17 monatlich bringt (€ 18.000,00 - € 11.000,00 = € 7.000,00, davon 5 % = € 350,00, dividiert durch 12 = € 29,17). Die Arbeitgeber sind zur Aufrollung verpflichtet, und zwar laut dem Gesetzeswortlaut "so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende September 2020".
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