Anmerkungen zu VwGH Ro 2015/08/0019 1
Der VwGH stellte die Frage der Widmung von nach Insolvenzeröffnung einlangenden Zahlungen aufgrund der Auftraggeberhaftung (AGH) nun endgültig klar: Haftungsfreistellungsbeträge für Werkleistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht wurden, vermindern die Insolvenzforderung. Hingegen sind AGH-Zahlungen, welche ab dem der Insolvenzeröffnung folgenden Tag erbracht wurden, auf die als Masseforderung unberichtigt aushaftenden Beiträge anzurechnen. Das Höchstgericht folgt damit zu Recht dem von Derntl 2 offerierten Lösungsansatz, welcher an die zeitraumbezogene Verwirklichung des Grundtatbestandes anknüpft. Dieser
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