ZIK Praxis

Möglichkeit zur Befreiung von der Auftraggeberhaftung auch während der Insolvenz des Auftragnehmers

Dr. Katrin Weinberger

Anmerkungen zu VwGH Ro 2015/08/0019 1

Der VwGH stellte die Frage der Widmung von nach Insolvenzeröffnung einlangenden Zahlungen aufgrund der Auftraggeberhaftung (AGH) nun endgültig klar: Haftungsfreistellungsbeträge für Werkleistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht wurden, vermindern die Insolvenzforderung. Hingegen sind AGH-Zahlungen, welche ab dem der Insolvenzeröffnung folgenden Tag erbracht wurden, auf die als Masseforderung unberichtigt aushaftenden Beiträge anzurechnen. Das Höchstgericht folgt damit zu Recht dem von Derntl 2 offerierten Lösungsansatz, welcher an die zeitraumbezogene Verwirklichung des Grundtatbestandes anknüpft. Dieser

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/256

31.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Katrin Weinberger

Dr. Katrin Weinberger war Assistentin am Institut für Strafrecht der Universität Linz und ist seit 2012 Juristin in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK, Landesstelle Niederösterreich.

Publikationen der Autorin
(gemeinsam mit Mag. Dr. Johannes Derntl):
AGH in der Vergabekette, taxlex 2014, 316; Bescheidantrag bei Aufrechnung gem § 103 ASVG, SozSi 2013, 320; AGH: Der interne Ausgleich haftender Auftraggeber in der Bauwirtschaft, bbl 2020, 1-8; AGH: Widmung von Haftrücklässen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, bau aktuell 2021, 171 und AGH: Widmung von Haftungsfreistellungsbeträgen in der Coronavirus-Pandemie, ASok 2021, 107.