Die Neuregelung des Verfallsrechts von Urlaubsansprüchen im BUAG durch BGBl I 2014/68 (siehe dazu ARD 6411/18/2014) hat Neuerungen bei den Möglichkeiten des Urlaubskonsums gebracht. Obwohl die Regelung im Ergebnis recht einfach ist, bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten.
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