In der letzten RWP-Ausgabe haben wir mit der Checkliste für Abzugsteuern aufgezeigt, wann Handlungsbedarf besteht. Im folgenden Artikel möchten wir darstellen, wie man sich von der Verpflichtung zum Abzug an der Quelle entlasten kann bzw wie die Steuerrückerstattung erfolgt.
Wer in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist, unterliegt nicht mit seinem Welteinkommen der Besteuerung, sondern nur mit jenen Einkünften, welche in § 98 EStG aufgezählt sind. Diese orientieren sich im Wesentlichen an den in den §§ 21-28 genannten Einkünften, erweitert um das Merkmal, dass diese Einkünfte einen inländischen Anknüpfungspunkt haben müssen. So ist zB bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Voraussetzung, dass diese im Inland betrieben wird. Wenn nun beschränkt steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, ist zu prüfen, ob Abzugsteuer einbehalten werden muss. In folgenden Fällen kann ein Abzugsteuerfall vorliegen:
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