Vor dem Hintergrund, dass seit der GREx im Exekutionsverfahren ein Verwalter eingesetzt werden kann, der weitgehend freihändig verwertet, erläutert der Autor die Verstrickung zwischen exekutions- und insolvenzrechtlichen Verwertungsvorschriften und befasst sich mit Unterschieden und Parallelen in dieser Hinsicht.
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