Für das der EuInsVO 2015 entstammende Rechtsinstitut der Zusicherung bestehen im österr Recht Begleitregelungen. In der Abhandlung wird insb die Abgabe der Zusicherung und die Verteilung des Erlöses aus der Verwertung des im Niederlassungsstaat belegenen Vermögens thematisiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.