Der Autor stellt die mit dem IRÄG 2017 (BGBl I 2017/122) eingeführten §§ 427 ff EO vor, die ab 1. 1. 2019 Rechtsanwälten, Notaren, Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern eine elektronische Einsicht in Daten über Exekutionsverfahren ermöglichen werden.
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