Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Mühlböck, Konkrete Pflichten nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz, Dako 2023, 62

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Laut HSchG müssen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten bis 25. 8. 2023 und jene mit 50 bis 249 Beschäftigten ab 17. 12. 2023 interne Meldekanäle einrichten. Im Beitrag wird ein praxisnaher Wegweiser zur Verfügung gestellt. Der Autor erörtert, dass es sich empfiehlt, einen niederschwelligen Zugang zum Meldekanal, der der Lebenswirklichkeit der Beschäftigten entspricht, zu etablieren, da es im Interesse der Unternehmen liegt, interne Meldekanäle so attraktiv zu gestalten, dass Hinweise bei diesen einlangen und mögliches Fehlverhalten nicht außerhalb der Organisation bekannt wird. Jedenfalls muss der eingerichtete Meldekanal technisch und organisatorisch Art 25 DSGVO entsprechen. Zur gesetzeskonformen Umsetzung des HSchG ist laut Mühlböck neben einer wiederkehrenden und eingehenden Schulung der Mitarbeiter der internen Stelle, die Etablierung eines standardisierten Prozesses zur Abarbeitung der Hinweise erforderlich. Dies fördert die Mitarbeiterzufriedenheit und kann in der Außenwirkung imagefördernd sein.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6856/18/2023

12.07.2023
Heft 6856/2023