In der Entscheidung 9 ObA 118/22s (= ARD 6862/15/2023) hat der OGH die Aufsehereigenschaft - und damit die Anwendbarkeit des Dienstgeberhaftungsprivilegs - eines Arbeitnehmers bejaht, der eine Arbeitskollegin im Unfallszeitpunkt über Auftrag des Arbeitgebers mit dem Skidoo zur Arbeitsstätte (einer Alm) beförderte. Müller kritisiert diese Entscheidung als zu weitgehend.
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